Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes / Anpassung Redispatch

Am 23.12.2025 ist am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt das sog. „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang hat es auch eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes („EnWG“) und damit einhergehend von § 14 Abs. 1a und 1b EnWG gegeben.

Was bedeutet dies konkret?

Die Regelung des § 14 Abs. 1b Satz 1 EnWG führt insbesondere bei Redispatch-Maßnahmen statt des bilanziellen Ausgleichs durch den Verteilernetzbetreiber einen finanziellen Aufwendungsersatz ein. Anspruchsberechtigt ist der Anlagenbetreiber gegenüber dem die Redispatch-Maßnahme veranlassenden Verteilnetzbetreiber. Der Gesetzgeber führt hierzu in seiner Gesetzesbegründung wie folgt aus: „Um die Abrechnung zu vereinheitlichen und im Einklang mit § 13a Absatz 2 EnWG erfolgt der finanzielle Aufwendungsersatz aber direkt mit dem Anlagenbetreiber“.

Anders als bei Redispatch-Maßnahmen auf Übertragungsnetzebene, wo ein bilanzieller Ausgleich gegenüber dem Bilanzkreisverantwortlichen stattfindet, findet somit im Falle von Redispatch-Maßnahmen des Verteilnetzbetreibers ausschließlich ein finanzieller Ausgleich unmittelbar durch den Verteilnetzbetreiber gegenüber dem Anlagenbetreiber statt – ohne Beteiligung des Direktvermarktungsunternehmens bzw. Bilanzkreisverantwortlichen (GEWI).

Weitere Informationen zu den Hintergründen und weitere Änderungen finden Sie in der Gesetzesbegründung (Bundestag Drucksache 21/1497).

In unserer Rolle als Ihr Direktvermarktungsunternehmen bedauern wir sehr, dass der Gesetzgeber – zumindest nach unserer Wahrnehmung – eine Rolle rückwärts macht und das Direktvermarktungsunternehmen bzw. die Bilanzkreisverantwortlichen bei der Abwicklung von Redispatch-Maßnahmen weitestgehend außen vorlässt.

Bitte wenden Sie sich zur weiteren Abwicklung des finanziellen Ausgleichs von Redispatch-Maßnahmen deshalb direkt an Ihren Verteilnetzbetreiber.