Fernsteuerung: Essenziell für die Direktvermarktung

Die Fernsteuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der Marktprämie und damit ein zentraler Bestandteil der Direktvermarktung. Doch warum ist das Thema Fernsteuerung so kritisch und was passiert, wenn sie nicht funktioniert?

Warum ist eine funktionierende Fernsteuerung so wichtig?

Die Fernsteuerung stellt sicher, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen auf Anforderungen des Netzbetreibers reagieren können, zum Beispiel im Fall von Netzengpässen oder im Rahmen von Redispatch-Maßnahmen. Ohne diese Möglichkeit ist ein sicherer und regelkonformer Betrieb der Anlage im Rahmen der Direktvermarktung nicht möglich.

Warum ist die Fernsteuerung für Direktvermarkter so wichtig?

Die technische Fernsteuerbarkeit der Erzeugungsanlage ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Direktvermarktung mit Marktprämie (§ 10b EEG).

Das bedeutet konkret:

  • Direktvermarkter müssen Einspeisung drosseln oder stoppen können, z.B.  bei negativen Börsenstrompreisen.
  • Ohne funktionierende Fernsteuerung gibt es keine Marktprämie
  • Die Fernsteuerbarkeit muss dem Netzbetreiber nachgewiesen werden, zum Start oder kurz nach dem Start der Direktvermarktung.
  • Anlagen ohne funktionierende Fernsteuerung sind für Direktvermarkter nicht nur ein technisches, sondern auch ein wirtschaftliches und regulatorisches Problem.

Mit welchem Dienstleister arbeitet die GEWI für die Fernsteuerung zusammen?

Die GEWI arbeitet mit Energy Meteo Systems (EMSYS) zusammen. Gemeinsam stellen wir eine sichere, redundante und gesetzeskonforme Kommunikation sicher – von der Datenfernübertragung bis zur Ansteuerung der Anlagen.

Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten?

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:

  • EEG 2023 §§ 10b, 20: Verpflichtung zur Fernsteuerbarkeit bei Marktprämien
  • MPES & MaBiS: Vorgaben zur Datenkommunikation
  • VDE-AR-N 4110 / TAB: Technische Anforderungen an Neuanlagen

Was ist beim Wechsel des Direktvermarkters in Bezug auf die Fernsteuerung zu beachten?

Ein Wechsel des Direktvermarkters erfordert eine rechtzeitige Abstimmung der Fernsteuertechnik. Wichtig ist:

  • Frühzeitige Einbindung des aktuellen und des neuen Direktvermarkters
  • Sicherstellung der Kompatibilität mit Emsys sowie Funktionalität der Live-Daten-Anbindung
  • notwendige Hardware-Anpassungen oder neue Zertifikate
  • Kommunikation zwischen Fernsteuerungsdienstleister und Emsys

Besuchen Sie unser FAQ auf unserer GEWI-Homepage und kontaktieren Sie uns bei Fragen und/oder Anmerkungen.