Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein zentrales, behördlich geführtes Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es wird von der Bundesnetzagentur betrieben und dient der Erfassung und Verwaltung von Stammdaten aller relevanten Marktakteure und Energieanlagen.
Für Betreiber von Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik- oder Windkraftanlagen ist das MaStR besonders wichtig, da die Registrierung gesetzlich vorgeschrieben ist. Ohne sie gibt es keine Einspeisevergütung oder Marktprämie nach dem EEG. Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Wer nicht rechtzeitig meldet, riskiert Förderausfälle oder Sanktionen. Betreiber müssen auch Änderungen wie Betreiberwechsel oder Leistungsanpassungen im Register aktualisieren.
Alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen – darunter auch Photovoltaik-, Wind- oder Biogasanlagen – unabhängig von der Anlagengröße oder dem Vergütungsmodell. Auch Bestandsanlagen, die vor dem 31.01.2019 in Betrieb gegangen sind, müssen eingetragen sein.
Ein fehlender oder fehlerhafter Eintrag im MaStR kann ernste Folgen haben:
- Verlust der EEG-Vergütung oder Förderansprüche
- Keine Direktvermarktung möglich (z. B. über uns als Direktvermarkter)
- Verzögerungen beim Netzanschluss oder bei der Abrechnung
- Bußgelder durch die Bundesnetzagentur
- Keine Herkunftsnachweise (HKN) und somit Einnahmeverluste
| Thema | Frist | Details / Was muss gemeldet werden? |
| Neuanlage – Registrierungspflicht | Unverzüglich nach Inbetriebnahme, idealerweise vor Netzanschluss | – Technische Daten der Anlage (Leistung, Standort, Netzbetreiber etc.) – Betreiberdaten – Direktvermarktung (falls geplant) |
| Betreiberwechsel – Meldung | Spätestens 4 Wochen nach Betreiberwechsel | – Alter Betreiber meldet den Wechsel im MaStR – Neuer Betreiber registriert sich als Marktakteur und übernimmt Anlage Wichtig: Betreiberwechsel wird erst wirksam, wenn beide Seiten bestätigt haben. Ohne Meldung: Keine EEG-Vergütung und keine Direktvermarktung für neuen Betreiber |
| Technische Änderungen | Innerhalb 1 Monat nach Umsetzung | Beispiele: – Austausch/Erweiterung von Wechselrichtern – Installation Batteriespeicher – Leistungsänderung Veraltete/fehlende Angaben können zu Abrechnungsfehlern oder Förderkürzungen führen. |
| Stilllegung oder Rückbau | Unverzüglich nach Außerbetriebnahme | Stilllegung muss im MaStR eingetragen werden, auch bei vorübergehender Netzabkopplung. |
In der Praxis sehen wir immer wieder typische Probleme:
- Falsche Inbetriebnahmedaten oder technische Angaben (z. B. Generatorleistung statt Wechselrichterleistung)
- Nicht angegebene Wechselrichterleistung oder Batteriespeicher
- Fehlende Angabe des EEG-Zuschlags
- Unvollständige oder falsche Angaben zu Standort, Netzbetreiber oder Marktrollen
Für uns als Direktvermarkter ist das MaStR eine wichtige Datenquelle – unter anderem für:
- die Abwicklung Ihrer Direktvermarktung
- Verifizierung Ihrer gelieferten Anlagenstammdaten
- die Sicherstellung Ihrer Förderfähigkeit
Ohne gültige SEE-Nummer (eindeutige Kennung, die vom MaStR vergeben wird) ist eine Direktvermarktung nicht möglich! Daher: Überprüfen Sie Ihre Registrierung regelmäßig oder kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu.
Nur mit einer vollständigen und korrekten Registrierung können Sie sicherstellen, dass:
- Ihre Vergütung weiterläuft
- Ihre Anlage am Markt teilnimmt
- Sie keine unnötigen Risiken eingehen
