GEWI Newsletter

Drei gewi-Mitarbeitende auf einer Messe vor dem Banner „Wir vermarkten Ihre Energie besser“
Termine

Treffen Sie uns auf dem Branchentag der Erneuerbaren Energien in Hannover!

Am Mittwoch, den 29. Oktober 2025 findet der Branchentag der Erneuerbaren Energien in Niedersachsen und Bremen im Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums statt. Das diesjährige Motto lautet: „Erneuerbare vor Ort: Unsere Energie, unsere Zukunft!“.

Sind Sie auch auf den Spreewindtagen in Potsdam?

Wir sind vom 12. – 14. November 2025 auf den Spreewindtagen. Sie auch? Dann melden Sie sich gern vorab bei uns, um einen Gesprächstermin in Potsdam zu vereinbaren.

Wir freuen uns auf die Gespräche mit Ihnen vor Ort!

Umfrage

Wie zufrieden sind Sie mit der Abrechnung der GEWI?

Wir freuen uns über Ihr Feedback! Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und helfen Sie uns, noch besser zu werden

mit einer kurzen Umfrage.

Team der Abrechnung von gewi bei einem Firmenevent im Freien
Das Team der Abrechnung
News
Windkraftanlage auf einem Hügel neben einer Straße

EPEX SPOT stellt auf Viertelstundenpreise um

Zum 01. Oktober 2025 wurde der bisherige Stunden-Strompreis der Day-Ahead-Auktion an der EPEX SPOT SE durch einen Viertelstunden-Strompreis ersetzt. Die Auktion erfolgt seither in 15-Minuten-Intervallen statt wie zuvor im 60-Minuten-Rhythmus. Die Umstellung betraf zeitgleich zahlreiche europäische Länder.

Hintergrund der Änderung
Die Anpassung basierte auf Vorgaben der EU-Elektrizitätsverordnung sowie der Electricity Balance-Verordnung, die kürzere Zeitintervalle im Stromhandel fordern. Ziel war es, die Integration erneuerbarer Energien zu verbessern und die Effizienz und Flexibilität des Strommarkts zu erhöhen. Die bisherigen Stundenintervalle konnten die Schwankungen bei Erzeugung und Verbrauch nicht mehr ausreichend abbilden.

Was hat sich geändert?
Seit Oktober 2025 erfolgt die Vergütung der gelieferten Strommengen auf Basis der Viertelstundenpreise der Day-Ahead-Auktion (EPEX SPOT SE, DE-LU).

Regelenergie: Mit gedrosselter Erzeugung Zusatzerlöse generieren

Steigende Netzschwankungen bedeuten neue Chancen für Windparkbetreiber: Wer flexibel reagiert und seine Einspeisung gezielt drosselt oder ganz abschaltet, kann das Stromnetz stabilisieren – und so Zusatzerlöse generieren.
Mit negativer Regelenergie (aFRR) erschließen Sie ein zusätzliches Erlöspotenzial – risikoarm und im Einklang mit dem EEG.

Diagramm mit Marktdaten (REMIT)
Windkraftanlagen als Silhouette bei Sonnenuntergang

Fernsteuerung: Essenziell für die Direktvermarktung

Die Fernsteuerbarkeit ist das Herzstück der Direktvermarktung: Nur wer sie gewährleistet, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und bleibt am Markt.
Erfahren Sie, warum die Fernsteuerung so kritisch ist, welche Risiken drohen – und wie GEWI mit EMSYS für sichere, gesetzeskonforme Kommunikation sorgt.

Ertragsausfälle vermeiden: Diese Fristen müssen Sie bei Bilanzkreisummeldungen beachten

Ein kleiner Formfehler kann große Auswirkungen haben – bis hin zum Verlust der Marktprämie. Damit das nicht passiert, sollten Bilanzkreisummeldungen rechtzeitig und korrekt erfolgen.

Wir zeigen, welche Fristen für Direktvermarkterwechsel, neue Anlagen und Vermarktungswechsel gelten – und wie Sie mit GEWI auf der sicheren Seite bleiben.

Nahaufnahme von Händen an einer Laptop-Tastatur (Stockfoto)
gepflanzte Bäume
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GEWI pflanzt Zukunft – Gemeinsam mit PLANT-MY-TREE® 

Wussten Sie, dass die GEWI für jeden abgeschlossenen Vertrag einen Baum von der Organisation PLANT-MY-TREE® pflanzen lässt? Unsere Kundinnen und Kunden erhalten eine Baumurkunde, die sie offiziell als Baumpaten ausweist.

Vor rund zwei Jahren hat das GEWI-Team zum Start des Baumpatenprojekts selbst die Schaufeln in die Hand genommen und im Südharz Bäume gepflanzt.

Mittlerweile haben wir zusammen mit unseren Kunden ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit gesetzt: Gemeinsam mit PLANT-MY-TREE® haben wir in Bad Belzig und im Südharz mittlerweile mehr als 600 Bäume selbst gepflanzt oder pflanzen lassen.

Was bedeutet das konkret?
Jede Baumurkunde steht für einen neu gepflanzten Baum – ein kleiner Schritt mit großer Wirkung. Die Patenschaft dokumentiert nicht nur den Standort des Baumes, sondern auch das Engagement des Kunden für eine grünere Zukunft.

Wir sind stolz auf diese Initiative und danken allen Beteiligten, die diesen Weg mit uns gehen.

Sie wollen unseren Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten?

Kein Problem. Schicken Sie einfach eine kurze Mail an info@gewi-ee.de

Als Teil eines wachsenden Energiemarktes gestalten wir Lösungen mit 
Wirkung und geben gleichzeitig Raum für Eigenverantwortung und persönliche Entwicklung.

Die Fernsteuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der Marktprämie und damit ein zentraler Bestandteil der Direktvermarktung. Doch warum ist das Thema Fernsteuerung so kritisch und was passiert, wenn sie nicht funktioniert?

Warum ist eine funktionierende Fernsteuerung so wichtig?

Die Fernsteuerung stellt sicher, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen auf Anforderungen des Netzbetreibers reagieren können, zum Beispiel im Fall von Netzengpässen oder im Rahmen von Redispatch-Maßnahmen. Ohne diese Möglichkeit ist ein sicherer und regelkonformer Betrieb der Anlage im Rahmen der Direktvermarktung nicht möglich.

Warum ist die Fernsteuerung für Direktvermarkter so wichtig?

Die technische Fernsteuerbarkeit der Erzeugungsanlage ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Direktvermarktung mit Marktprämie (§ 10b EEG).

Das bedeutet konkret:

  • Direktvermarkter müssen Einspeisung drosseln oder stoppen können, z.B.  bei negativen Börsenstrompreisen.
  • Ohne funktionierende Fernsteuerung gibt es keine Marktprämie
  • Die Fernsteuerbarkeit muss dem Netzbetreiber nachgewiesen werden, zum Start oder kurz nach dem Start der Direktvermarktung.
  • Anlagen ohne funktionierende Fernsteuerung sind für Direktvermarkter nicht nur ein technisches, sondern auch ein wirtschaftliches und regulatorisches Problem.

 

Mit welchem Dienstleister arbeitet die GEWI für die Fernsteuerung zusammen?

Die GEWI arbeitet mit Energy Meteo Systems (EMSYS) zusammen. Gemeinsam stellen wir eine sichere, redundante und gesetzeskonforme Kommunikation sicher – von der Datenfernübertragung bis zur Ansteuerung der Anlagen.

Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten?

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:

  • EEG 2023 §§ 10b, 20: Verpflichtung zur Fernsteuerbarkeit bei Marktprämien
  • MPES & MaBiS: Vorgaben zur Datenkommunikation
  • VDE-AR-N 4110 / TAB: Technische Anforderungen an Neuanlagen

 

Was ist beim Wechsel des Direktvermarkters in Bezug auf die Fernsteuerung zu beachten?

Ein Wechsel des Direktvermarkters erfordert eine rechtzeitige Abstimmung der Fernsteuertechnik. Wichtig ist:

  • Frühzeitige Einbindung des aktuellen und des neuen Direktvermarkters
  • Sicherstellung der Kompatibilität mit Emsys sowie Funktionalität der Live-Daten-Anbindung
  • notwendige Hardware-Anpassungen oder neue Zertifikate
  • Kommunikation zwischen Fernsteuerungsdienstleister und Emsys

Besuchen Sie unser FAQ auf unserer GEWI-Homepage und kontaktieren Sie uns bei Fragen und/oder Anmerkungen.

Ummeldungen und ihre Fristen richtig einhalten

Damit die Vermarktung reibungslos läuft und keine Ertragsausfälle entstehen, müssen bei Ummeldungen bestimmte Fristen eingehalten werden. Sei es beim Direktvermarkterwechsel, bei Veränderungen der Vermarktungsform oder bei der Inbetriebnahme neuer Anlagen.

Im Folgenden möchten wir Ihnen gerne verschiedene Szenarien vorstellen. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass zunächst die gesetzlichen Fristen der „GPKE“ der Bundesnetzagentur aufgeführt werden. Für alle Szenarien bitten wir Sie, unsere GEWI-Empfehlung zu berücksichtigen.

Wechsel bei gleichbleibender Vermarktungsform (Direktvermarkterwechsel)

  • Frist: Zwischen Anmeldung und Lieferbeginn muss 1 Werktag liegen
  • Beispiel: Ummeldung zum 01.01.2026 → Meldung spätestens bis 29.12.2025

 

Wechsel der Vermarktungsform

  • Frist: Mindestens 1 Monat vor dem gewünschten Wechselmonat (Fristenmonat)
  • Beispiel: Start zum 01.01.2026 → Meldung bis spätestens 28.11.2025

 

Erstzuordnung neuer Anlagen zur Direktvermarktung

  • Frist: Spätestens 1 Monat vor dem voraussichtlichen Inbetriebnahmedatum
  • Beispiel: Inbetriebnahme 15.12.2025 → Meldung bis 14.11.2025

 

GEWI-Empfehlung

Melden Sie alle Ummeldungen mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin bei der GEWI – unabhängig vom Netzbetreiber. So stellen Sie sicher, dass technische Prüfungen, Bilanzkreiszuordnungen und Fristen eingehalten werden können. Bitte achten Sie darauf, dass die Stammdaten vollständig und korrekt an die GEWI übermittelt werden. Besonders wichtig sind dabei die für die Marktkommunikationsprozesse relevanten Informationen, wie beispielsweise die Marktlokation.

Wichtig: Rückwirkende Ummeldungen sind in allen Vermarktungsformen unzulässig.