Mit Stromlieferverträgen (PPA) Ihren Strom direkt an namhafte Industriekunden liefern:
Die GEWI macht es möglich.

Stromlieferverträge oder Power Purchase Agreements (PPAs) sind eine in Deutschland relativ neue Vermarktungsmethode von Strom aus Wind, Sonne und Biomasse. Mit Hilfe von PPA können Betreiber von Stromerzeugungsanlagen ihren erzeugten Strom direkt an einen Stromhändler verkaufen – je nach wirtschaftlicher Lage mit oder ohne Einbindung der Strombörse. Dies ist vor allem für nicht mehr EEG-geförderte – so genannte EEG20-Plus-Anlagen – aber auch für neuere Stromerzeugungsanlagen insbesondere der Photovoltaik interessant. Photovoltaik deshalb, da die Nachfragepreise von Händlerseite die über Ausschreibung erzielbaren Erlöse übersteigen können. Die GEWI ist einer der Vorreiter in Deutschland auf dem Gebiet von PPA. So konnten wir bis Ende Dezember 2020 knapp 200 MW ausgeförderte Windkraftanlagen mit PPA weiter in Betrieb halten. Unsere Einbettung in die GETEC GRUPPE sorgt zudem für einen umfangreichen Pool aus potentiellen Abnehmern aus Industrie und Handel.

Unsere Leistungen

 

Wir kaufen Ihren Strom wie produziert, ohne Beschränkungen („Pay as Produced“).

 

Wir bieten eine Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren mit Verlängerungsoption.

 

Bei Repowering oder Einstellung des Betriebs wegen Schäden an Großkomponenten, die einen Weiterbetrieb nicht mehr ermöglichen, können Sie den Vertrag schadlos auflösen.

 

Wir übernehmen alle notwendigen einmaligen Ummelde- und Meldeprozesse der entsprechenden Anlagen bei den jeweiligen Partnern.

 

Je nach Anforderung unterstützen wir Sie bei der Prognoseerstellung oder erstellen diese für Ihre Anlagen.

 

Wir vermarkten Überschussmengen aus Ihrer Eigenversorgung gerne für Sie weiter.

 

Wir übernehmen die Entwertung der Herkunftsnachweise und kümmern uns um die Abwicklung.

 

Optional prüfen wir fortlaufend Vermarktungsmöglichkeiten für Ihre Anlage an der Strombörse mit dem Ziel, die für Sie leistungsfähigste Form der Vermarktung Ihrer Anlage anzubieten.

Power Purchasing Agreements (PPA): Klare, transparente Verträge
direkt zwischen Erzeuger und Verbraucher

Windkraftanlagen auf begrüntem Berg

Strom, der mit Photovoltaik-, Biomasse- oder Windkraftanlagen erzeugt wird, hat mittlerweile zum Teil Marktfähigkeit erlangt und kann über so genannte Stromlieferverträge (Power Purchase Agreement (PPA)) direkt an Stromverbraucher veräußert werden. Bei einem PPA handelt es sich um einen bilateralen Stromliefervertrag zwischen einem Stromerzeuger und einem
-verbraucher. Der Strom wird also nicht über die Strombörsen sondern „über den Tresen – over the counter (OTC)“ gehandelt. Den Zugang zum Verbraucher und die notwendige Expertise bieten wir Ihnen aus einer Hand zusammen mit unserer Muttergesellschaft GETEC ENERGIE, die eng mit vielfältigen Industrie- und Handelsunternehmen zusammenarbeitet.

PPA: Industrie und gewerbliche Stromverbraucher direkt mit Grünstrom beliefern

Vor allem für Unternehmen mit energieintensiven Produktionsprozessen und dem Interesse an einer nachhaltigen Stromversorgung sind Stromlieferverträge mit Grünstrom attraktiv. Der beschaffte Strom ist über Herkunftsnachweise (HKN) als echter Grünstrom ausgezeichnet. Dies ist für Unternehmen, die nachhaltig produzieren wollen, ein interessantes Prädikat ihrer Stromversorgung. Unsere Muttergesellschaft, die GETEC ENERGIE, steht in engem Kontakt mit vielfältigen Industrie- und Handelsunternehmen, die ihre Energieversorgung nachhaltiger gestalten wollen.

Industrielle Fabrik

Vermarktung von Strom aus Bestandsanlagen über PPA

Nahaufnahme weiß-rote Rotorblätter einer Windkraftanlage auf Feld

Ab dem Jahr 2021 sind viele Windkraft- und Photovoltaikbestandsanlagen aus dem Festpreissystem des EEG gefallen. In den Folgejahren bis 2025 sind dies über 15.000 MW an elektrischer Leistung. Diese Anlagen müssen ihren Strom anderweitig vermarkten, sie fallen nicht mehr unter die Direktvermarktung/ das Marktprämienmodell. Für die Betreiber solcher EEG-20Plus-Anlagen stellt sich die Frage, wie sie auch ohne die EEG-Bepreisung ihre Anlagen weiterhin wirtschaftlich betreiben können.
Mit Ihren Kontakten zu Industrie- und Gewerbekunden unterstützt die GEWI Betreiber von Altanlagen dabei, ihren erzeugten Strom als echten Grünstrom inklusive Zertifizierung zum Fixpreis zu verkaufen und kümmert sich um die weitere Vermarktung des Stroms.

Voraussetzungen für Stromlieferverträge (PPA) für Bestandsanlagen

  • Sie haben mit Ihren Anlagen möglichst einen ungeteilten Netzzugang.
  • Die Anlage besitzt eine Betriebsgenehmigung über die Förderdauer hinaus.
  • Die Erzeugungsanlagen sind fernsteuerbar aus Zeiten der optionalen Direktvermarktung.

Vermarktung von Strom aus neuen Anlagen über PPA

Betreiber von neueren Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien haben bei der Vermarktung ihres Stroms die Wahl. Sie können Ihren Strom zum einen über das Direktvermarktungsmodell an den Strombörsen verkaufen. Zum anderen können sie ihren Strom aber auch über Stromlieferverträge direkt oder über einen Händler an einen Verbraucher, wie z.B. ein Industrieunternehmen, veräußern. Die Vermarktung über PPA kann wirtschaftlich interessanter sein, da die Preise unabhängig von den tagesaktuellen Entwicklungen am Strommarkt langfristig zwischen den Vertragsparteien festgelegt werden und aktuell zum Teil über den gesetzlichen Vergütungen / Ausschreibungspreisen liegen. Hinzu kommt, dass Strom, der bereits über die Marktprämie im Rahmen des Direktvermarktungsmodells EEG-gefördert wird, Kunden nicht als Ökostrom oder Grünstrom verkauft werden darf (Doppelvermarktungsverbot). Bei einer Vermarktung über PPA gilt dies nicht, dieser Strom generiert Herkunftsnachweise als Nachweis einer grünen Stromversorgung. Die GEWI unterstützt Betreiber von Anlagen zur Erzeugung Strom aus erneuerbareren Energien, was für Ihre individuelle Situation die beste Lösung ist.

Voraussetzungen für Stromlieferverträge (PPA) für Neuanlagen

  • Sie haben mit Ihren Anlagen einen ungeteilten Netzzugang
  • Die Anlage besitzt eine Betriebsgenehmigung
  • Die Anlage ist fernsteuerbar
Feld für Biogas

Ihre Vorteile

 

Sichern Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer EEG-Anlage – auch nach dem Ende der Förderung oder mit Inbetriebnahme.

 

Nutzen Sie die gewonnene Vergütung mit einem namhaften Stromhändler.

 

Profitieren Sie vom Industrie- und Gewerbekunden-Pool der GETEC GRUPPE.

 

Minimieren Sie Ihre Vermarktungsrisiken.

 

Fokussieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft Stromerzeugung, wir übernehmen die energiewirtschaftlichen Prozesse.

Wir beraten Sie gern.

Patrick Notzon

Geschäftsführer

+49 (0) 511 51949 286

patrick.notzon@gewi-ee.de

Bert Wegener

Vertriebsleiter

+49 (0) 511 51949 265
+49 (0) 170 8533 968

bert.wegener@gewi-ee.de