Mit Stromlieferverträgen (PPA) Ihren Strom an namhafte Industriekunden liefern:
Die GEWI macht es möglich.
Stromlieferverträge oder Power Purchase Agreements (PPA) sind eine in Deutschland relativ neue Vermarktungsmethode von Strom aus Wind, Sonne und Biomasse. Mit Hilfe von PPA können Betreiber von Stromerzeugungsanlagen ihren erzeugten Strom direkt an einen Stromhändler verkaufen. Der Strom wird also nicht über die Strombörsen sondern „über den Tresen – over the counter (OTC)“ gehandelt. Den Zugang zum Endkunden und die notwendige Expertise bieten wir Ihnen aus einer Hand zusammen mit unserem Hauptgesellschafter GETEC ENERGIE GmbH, der eng mit vielfältigen Industrie- und Handelsunternehmen zusammenarbeitet.
Die Vermarktung über PPA ist vor allem für nicht mehr EEG-geförderte – so genannte EEG20-Plus-Anlagen – aber auch für neuere Stromerzeugungsanlagen insbesondere der Photovoltaik interessant. Die GEWI ist einer der Vorreiter in Deutschland auf dem Gebiet von PPA. Unsere Einbettung in die GETEC ENERGIE-Unternehmensgruppe sorgt zudem für einen umfangreichen Pool aus potentiellen Endabnehmern aus Industrie und Handel.
Unsere Leistungen
Die GEWI als Dienstleister übernimmt für Sie die oftmals komplexe Strukturierung eines PPA.

Strom, der mit Photovoltaik-, Biomasse- oder Windkraftanlagen erzeugt wird, kann über so genannte Stromlieferverträge (Power Purchase Agreement (PPA)) über die GEWI und deren Hauptgesellschafter GETEC ENERGIE GmbH an gewerbliche Stromverbraucher veräußert werden. Bei einem PPA handelt es sich um einen bilateralen Liefervertrag zwischen einem Stromerzeuger und einem -abnehmer. Die Praxis hat gezeigt, dass Dienstleister wie die GEWI am besten geeignet sind, um die Strukturierung – also die Prognose, Berechnung von Ausgleichsenergierisiken und die Fahrplanbewirtschaftung – eines PPA zu übernehmen. Die benötigten energiewirtschaftlichen Dienstleistungen können im Normalfall weder von den Anlagenbetreibern noch von den Stromverbrauchern erbracht werden.
Mit der GEWI können Anlagenbetreiber die Nachfrage von Industrie und Handel nach Strom aus eindeutig identifizierbaren Windkraft- oder PV-Anlagen bedienen.
Vor allem für Unternehmen mit energieintensiven Produktionsprozessen und dem Interesse an einer Stromversorgung, die ganz oder zum Teil auf erneuerbaren Quellen basiert, sind Stromlieferverträge die durch PPA bedient werden attraktiv. Aufgrund dieser PPA kann der gewerbliche Endkunde nachvollziehen, welche Windkraft- oder PV-Anlagen den beschafften Strom erzeugen. Der Erwerb von Strom aus eindeutig identifizierbaren Windkraft- oder PV-Anlagen, die vielleicht sogar noch in der Nähe der Abnahmestelle stehen, macht den Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen greifbarer und kann die Dimension der Regionalität erweitern. Unser Hauptgesellschafter, die GETEC ENERGIE GmbH, steht in engem Kontakt mit vielfältigen Industrie- und Handelsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien für ihre Stromversorgung verwenden wollen.

Vermarktung von Strom aus Bestandsanlagen über PPA

Seit dem Jahr 2021 sind viele Windkraft- und Photovoltaikbestandsanlagen aus dem Festpreissystem des EEG gefallen. Diese ausgeförderten Anlagen müssen ihren Strom anderweitig vermarkten, da sie die Direktvermarktung/ das Marktprämienmodell nicht mehr nutzen dürfen. Für die Betreiber solcher EEG-20Plus-Anlagen stellt sich die Frage, wie sie auch ohne die EEG-Bepreisung ihre Anlagen weiterhin wirtschaftlich betreiben können. Die GEWI unterstützt Betreiber von Altanlagen dabei, ihren erzeugten Strom über PPA zu verkaufen.
Voraussetzungen für Stromlieferverträge (PPA) für Bestandsanlagen
- Sie haben mit Ihren Anlagen einen ungeteilten Netzzugang.
- Die Anlage besitzt eine Betriebsgenehmigung über die Förderdauer hinaus.
- Die Erzeugungsanlagen sind fernsteuerbar.
Vermarktung von Strom aus neuen Anlagen über PPA
Betreiber von neueren Windkraft- oder PV-Anlagen haben bei der Vermarktung ihres Stroms die Wahl. Sie können ihren Strom zum einen über das Direktvermarktungsmodell an den Strombörsen verkaufen. Zum anderen können sie ihren Strom aber auch mit Hilfe eines PPA über einen Händler wie der GEWI indirekt an einen Endkunden, wie z.B. ein Industrieunternehmen, veräußern. Die Vermarktung über PPA kann wirtschaftlich interessanter sein, da die Preise unabhängig von den tagesaktuellen Entwicklungen am Strommarkt langfristig zwischen den Vertragsparteien festgelegt werden und aktuell zum Teil über den gesetzlichen Vergütungen / Ausschreibungspreisen liegen. Hinzu kommt, dass Strom, der bereits über die Marktprämie im Rahmen des Direktvermarktungsmodells EEG-gefördert wird, Kunden nicht als Strom aus erneuerbaren Energien verkauft werden darf (Doppelvermarktungsverbot). Bei einer Vermarktung über PPA gilt dies nicht, der Strom generiert, vorbehaltlich der Registrierung der Anlage im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes, zusätzlich Herkunftsnachweise. Die GEWI unterstützt Betreiber von Windkraft- oder PV-Anlagen dabei, die für ihre individuelle Situation die beste Lösung zu finden.
Voraussetzungen für Stromlieferverträge (PPA) für Neuanlagen
- Sie haben mit Ihren Anlagen einen ungeteilten Netzzugang.
- Die Anlage besitzt eine Betriebsgenehmigung.
- Die Anlage ist fernsteuerbar.

Ihre Vorteile
Wir beraten Sie gern.
patrick.notzon@gewi-ee.de